Bild: Michael Hajek
Zum Thema Ratberg wurde in
der Vergangenheit schon viel geschrieben und gesagt, nicht zuletzt beim Festakt
zur 900 Jahrfeier am 19.Januar 2010, durch Herrn Dieter Beuter.
Unserer Ratberg ist für
uns Magstadter nicht nur Wappen und Wahrzeichen, sondern auch ein Naturdenkmal
von besonderer Bedeutung. Der Ratberg ist ein runder flacher Hügel mit
120m Durchmesser, er überragt die übrige Landschaft um 10m. Er besteht aus
Stubensandstein, Bunten Mergel, Schilfsandstein und Hauptmuschelkalk den
sogenannten Keuper. Für die Entstehung kommt die sogenannte Mühlbergverwerfung,
die auch Ratberggraben heißt, in Betracht. Diese Verwerfung verläuft zwischen
Waldenbuch und dem Hagenschieß, über Böblingen, Sindelfingen-Eichholz,
Magstadt bis Malmsheim. Somit ist der Ratberg Bestandteil der
Sindelfinger-Verwerfung und damit ein tektonisches Element des
Fildergraben-Systems. Der Graben eine eingebrochene Scholle, ist zwischen
Magstadt und Sindelfingen 400 bis 500m breit und verengt sich zum Ratberg hin,
auf 100m.
Diese Scholle ist etwa 160m
tief eingesunken und besteht aus den zuvor erwähnten Gesteinsschichten. Durch
Verwitterung und Abtragung unterschiedlich harter Gesteinsschichten und
Umwandlung tektonischer Formen, spricht man hier von einer sogenannten
Reliefumkehr.
Reliefumkehr
entsteht, durch die Abtragung
unterschiedlich widerständiger Gesteine, hervorgerufene morphologische
Umwandlung tektonischer Formen, z.B. morphologische Erhebungen in geologischen
Mulden.
Erwähnenswert ist das Jahr
1888, dem Drei-Kaiser-Jahr, da wurden hier auf dem Ratberg drei
Kaiserlinden zu Ehren der Monarchie gepflanzt. Unter dem Motto: „Eins und
dreimal die acht, Drei Kaiser an die Macht. Wilhelm der I. ( auch greiser
Kaiser genannt), Friedrich der III. (der an Kehlkopfkrebs starb und nur
99 Tage auf dem Thron saß) und Wilhelm der II. (der Reise-Kaiser).
Diese drei Linden haben
sich bis heute prächtig entwickelt, und zu stattlichen Bäumen gewachsen.
1923 wurde auf dem
Ratberg nach den Angaben eines Rutengängers,
nach Gold gegraben.
Dabei wurde ein etwa acht
Meter tiefer Schacht abgeteuft.
Nur Gold, wurde nicht gefunden!
1970
wurden im Stubensandsteinbruch östlich von Magstadt, ein Schädel, Unterkiefer
und Knochen von einem Dachschädlerlurch entdeckt, der hier vor 225
Millionen Jahren lebte und 2-3 Meter lang wurde. (Cyclotosaurus robustus)
Es gibt noch Weitere
schützenswerte Geotope um Magstadt
Schichtstufe: Durch
unterschiedliche Verwitterungsresistenz herausgebildete Geländestufe in einer
Schichtenfolge.
Doline: Durch
Lösung, Nachsackung oder durch Einsturz unterirdischer Lösungshohlräume entstandene,
Schlot-, Trichter- oder Schüsselförmige Vertiefung einer Karstoberfläche.
Karst entsteht durch:
die chemische Zersetzung in leicht wasserlöslichen Kalk- oder Gipsgestein.
Erdkern:
a) innerer Kern ist fest, und ca.3700 bis 5000°C heiß.
b)
äußerer Kern ist flüssig.
Erdmantel:
a) besteht aus den ersten
festen Teil und
b)
den zweiten zähflüssigen Teil.
Erdkruste:
Sie schwimmt in Form von tektonischen Platten auf diesen zähflüssigen
Erdmantel.
Die Erdkruste ist nur
zwischen 20 und 70 km dick, auf der wir Menschen und all die Tiere leben.
Es gibt 7 Hauptplatten und
viele kleinere Platten
Anhand von Verwerfungszonen
die in Anatolien immer wieder auftreten, kann sich jeder gut vorstellen, was
sich hier vor Millionen von Jahren bei der Entstehung der Mühlbergverwerfung
und der Entstehung des Ratberggrabens, abgespielt hat (siehe folgendes Bild).
Das
Naturdenkmal Ratberg mit seinem Halbtrockenrasen ist ein Bereich für
Wildbienen, seltene Schmetterlinge und schützenswerte Pflanzen. Wie z.B.: den
Esparsetten-Bläuling, den Wegerich-Scheckenfalter, die Karthäusernelke, den Flügelginster,
den Klappertopf und den großen Ehrenpreis.
All diese Pflanzen und
Tiere gilt es zu schützen und zu pflegen um sie der Nachwelt zu erhalten.
Aber zu diesem Thema und
mehr, wird uns Förster Jochen Müller einiges sagen können.
Das Naturdenkmal
Halbtrockenrasen Ratberg, wurde mit
der Verordnung vom 30.9.1992 ausgewiesen. Eigentümerin der Fläche ist, die
Gemeinde Magstadt.
Das Landratsamt, Untere
Naturschutzbehörde (UNB), kann die erforderlichen Pflegemaßnahmen konzipieren
und ggf. anordnen. Für die Durchführung und Pflege der Naturdenkmale ist der
Eigentümer selbst zuständig. Der Halbtrockenrasen wurde in den vergangenen
Jahren der Sukzession überlassen, so dass ein undurchdringliches Gebüsch
entstanden ist. Um die südexponierten Magerrasen wieder herzustellen und damit
Verbesserungen für die Artenvielfalt, den Wert des Biotopes und das
Landschaftsbild zu erreichen, wurde im Winter 2010 eine Erstpflege durchgeführt.
Sie stellt eine Ausgleichsmaßnahme ( A6) für den Bau der S 60 dar.
Vorgesehen ist, die Fläche
zu beweiden, um den Bereich dauerhaft offen zu halten.
Zu berücksichtigen sind für
die Beweidung, Vorgaben der UNB und des Artenschutzsachverständigen für
Schmetterlinge des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dabei ist vorgesehen, Störstellen,
wie sie am Ostrand des Naturdenkmals entlang des Weges vorhanden sind, von der
Beweidung frei zu halten. Sie sind wichtige Bereiche für Wildbienen und den
Esparsetten-Bläuling. Außerdem ist das Vorkommen des Wegerich-Scheckenfalters
verzeichnet. Die Beweidung soll 2 mal jährlich im Umtrieb erfolgen. Für wen
sich die Gemeinde als Schäfer entscheidet, ist letztendlich noch nicht bekannt.
LRA Böblingen,
Landwirtschaft und Naturschutz